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Sonntag, 5. Juni 2016

Getrenntlebendenausplünderungsgesetz

Auch als "Rechtsvereinfachungsgesetz" von Seiten des Staates bezeichnet.
 Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein 9. SGB II-Änderungsgesetz (BT-Drucksache 18/8041).
Die Hartz4ämter
wollen Alleinerziehenden den Regelsatz eines Kindes von rund 270,00€ kürzen,
wenn die/das Kind/er Besuchsweise beim anderem Elternteil ist/sind.
Die angeblichen 270€ Amtsleistungen,
sollen um rund 9,00 € pro Tag gekürzt werden,
an dem das Kind beim anderem Elternteil ist.

Unsere Paragraphenschreiberlinge lügen,
wenn sie das Maul aufmachen.
Kein Kind in Deutschland bekommt 270,00 €/Monat von der Arbeitsgestapo.
Kindergeld plus Unterhaltsvorschuss werden von der zustehenden Amtsleistung(Regelsatz) abgezogen,
sprich in die Gesamtsumme der Regelleistung eingerechnet.

Einfache Rechnung(1 Kind/Unterhaltsvorschuss): 185 € Kindergeld plus 145 € Unterhaltsvorschuss macht 330 €.
Nur ein paar Cent für Miete kommen wirklich vom HARTZamt dazu,
(Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre = 70% = 267 Euro ).
Kinder bis unter 6 Jahren stehen 234 € zu. Das Amt zahlt dort minimal dazu...

Gut, es gibt noch den Mehrbedarf für Alleinerziehende zwischen 32% und 12 %.
wenn davon die Tage abgezogen werden würden,
an denen das Kind nicht im Haushalt ist,
wäre das auch nur Korinthenkackerei,
da sämtliche Kosten weiter laufen, wenn das Kind nicht da ist.
Oder kann man sich neuerdings die Miete wiederholen, wenn nicht alle Mieter zu hause sind ?
Bezahlen wir weniger für den Energiezähler, wenn im Kinderzimmer vier Tage im Monat kein Licht brennt ?

Schon seltsam diese Gesetzesschreiberlinge, den Unterhalt/Unterhaltsvorschuss muss jeder Unterhaltspflichtige für den vollen Monat bezahlen.
Dann müsste jeder Unterhaltszahler, der ein Kind hat,
welches Besuchsweise bei ihm ist,
ja auch den Unterhalt für die Tage abziehen können,
die für das Kind während der Besuchszeit vom Staat der anderen Seite "geklaut" wird.
Heißt die Alleinerziehende, welche sein Kind auf Besuch schickt,
bekommt für den vollen Monat Unterhalt,
den Unterhalt abgezogen, an welchen das Kind nicht da ist.
Der Besuchte zahlt dann doppelt.
Vollen Monatsunterhalt zuzüglich Besuchszeit des Kindes....
Der Asozial-Staat bereichert sich an Kindergeld und Unterhalt....
unsere Kriegsministerin die Flintenuschi und ehemalige Ministerin für Sklavenhaltung muss ja weiterhin 20 km mit Hubschraubern fliegen können.
Ohne staatliche "Einsparungen durch Rechtserleichterungen"
müsste sie sonst gar ein billiges Auto nutzen.
Sie musste ja schließlich zur
Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung.
Da kann man nur standesgemäß Steuern verschwenden,
die man vorher irgendwo mit sogenannten "Gesetzen"
vom Volk gestohlen hat....
Das nächste mal will sie in einer Rakete anreisen,
dafür brauchen wir das oben erwähnte "Gesetz".
Maas und Konsorten wundern sich über die "Verrohung" des Umganges miteinander.
Jeder Hund beißt irgendwann wie tollwütig nach seinem Herrchen,
wenn es laufend von ihm geprügelt wird....
Macht Politik für Menschen und nicht für Idioten.

Nachtrag: Offiziell soll die "Novelle" nicht in ein Gesetz verankert werden,
dann machen es die "Ämter" eben ohne jegliche gesetzliche Grundlage und humanitärem Gewissen......also wie immer.

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