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Freitag, 29. April 2011

Kriegslügen und die Erosion des Völkerrechts



Kamil Majchrzak 29.04.2011
Deutsche Regierung will von den Angriffen der libyschen Luftwaffe gegen Zivilisten aus der Luft nichts gehört haben
Der Bundesregierung liegen "keine detaillierten Informationen über Angriffe der libyschen Luftwaffe auf Zivilisten vor". Es gibt auch keine Belege, dass die libysche Luftwaffe sich nicht an die Zusagen eines Waffenstillstands gehalten hat oder überhaupt flächendeckend und systematisch zur Bombardierung von Zivilisten eingesetzt wurde.
Damit bestätigt die Bundesregierung in ihrer jüngsten Antwort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sevim Dadelen[1] (Die Linke) die Zweifel großer Teile der Friedensbewegung, die in der medialen Inszenierung des libyschen Staatschefs als "Psychopathen" (Bundespräsident Christian Wulff, 2011) und "tollwütigen Hund des Nahen Ostens" (Ronald Reagan, 1986) nur eine Rechtfertigungsstrategie zum anschließenden militärischen Eingreifen in Libyen sieht.
Die UN-Sicherheitsratsresolution 1973 (2011)
Am 18. März 2011 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Resolution 1973[2] auf Grundlage von Kapitel VII UN-Charta bei zehn Ja-Stimmen und fünf Enthaltungen (Brasilien, China, Deutschland, Indien und Russland) eine Reihe von Maßnahmen, darunter die militärisch abgesicherte Einrichtung einer Flugverbotszone, welche mit der Sorge um den Schutz der Zivilbevölkerung in Libyen begründet wurde. Die Resolution 1973 erlaubt zum Zwecke des Schutzes der Zivilbevölkerung den Einsatz militärischer Mittel, insbesondere gegen Angriffe aus der Luft.
Doch von den Angriffen gegen Zivilisten aus der Luft will Deutschland nie gehört haben. Immerhin ist Deutschland seit kurzem eines der 10 nichtständigen Mitglieder im Sicherheitsrat. Die notwendige Verhinderung solcher Bombardements ist in Resolution 1973 ausdrücklich als Begründung der militärischen Maßnahmen nach Kapitel VII UN-Charta angegeben. Dies bestätigt auch die Bundesregierung mehrmals in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, die Telepolis vorliegt.
Aus den Ausführungen der Bundesregierung ergibt sich plötzlich, dass die Lageanalyse für Libyen äußerst vage und dünn gewesen ist. Insbesondere fehlen bis heute unabhängige und bestätigte Berichte über gezielte militärische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung in Libyen durch das Gaddafi-Regime. Die Erklärungsnot der Bundesregierung wird sichtbar, wenn diese spekuliert, dass der Sicherheitsrat wohl unter den veränderten internationalen Machtverhältnissen mehr "seiner Entschlossenheit Ausdruck" geben wollte als ein wieder handlungsfähiger Akteur. Anders das öffentlich erklärte Ziel, "den Schutz der Zivilpersonen und der von der Zivilbevölkerung bewohnten Gebiete sowie den raschen und ungehinderten Zugang humanitärer Hilfe und die Sicherheit der humanitären Helfer zu gewährleisten".
Keine Gewährleistung der humanitären Hilfe?
Grundsätzlich lassen die Antworten der Bundesregierung einen Hinweis darauf vermissen, wo tatsächlich der Schutz von Zivilpersonen und der Zugang zur humanitären Hilfe nicht auch ohne militärische Gewaltanwendung des Westens hätte gewährleistet werden können.
Dabei war es bislang nur ein Kampfjet, allerdings der bewaffneten Opposition, welches sich nicht an die eingerichtete Flugverbotszone gehalten hat und deshalb am 9. April durch NATO-Kampfflugzeuge abgefangen und zur Landung gezwungen wurde. Die derzeit stattfindenden Bodenkämpfe um die Stadt Misrata oder in anderen Städten von strategischer Bedeutung, insofern sie keine Angriffe auf von Zivilisten bewohnte Gebiete umfassen, sondern Kampfhandlungen zwischen zwei bewaffneten Bürgerkriegsfraktionen darstellen, wurden dabei explizit nicht von der UN-Resolution umfasst.
Nicht die Gewährleistung der humanitären Hilfe als solche scheint hier ausschlaggebend gewesen zu sein, sondern vielmehr die Unterstützung von ausgewählten Teilen der bewaffneten Opposition, deren Vertreter Mahmoud Dschibril als Vorsitzender des Nationalen Übergangsrates am 8. März 2011 im Europäischen Parlament "um militärische, wirtschaftliche, humanitäre und medizinische Unterstützung für die Opposition" warb (Hervorhebung K.M.).
Im Gegensatz dazu hat die medizinische Hilfsorganisation "Ärzte ohne Grenzen" Verwundete aus umkämpften Städten per Schiff evakuieren können. Das UN World Food Programme (WFP) hat am 7. April 1,500 Tonnen Nahrungsmittel in den Osten Libyens geliefert[3], die den Bedarf von 100.000 Personen über einen Monat decken. Ende April konnten darüber hinaus über den Seeweg in die umkämpfte libysche Küstenstadt Misrata zusätzlich mehr als 500 Tonnen dringend benötigter Nahrungsmittel, drei Rettungswagen, medizinische und andere Hilfsgüter an bedürftige Libyer ausgeliefert[4] werden. Das vom WFP gecharterte Schiff hat insgesamt 350 Tonnen Weizenmehl nach Misrata gebracht, genug um 23.000 Menschen für einen Monat zu ernähren. Ein Bedarf an militärischer Unterstützung für solche Hilfslieferungen scheint insofern nicht zu bestehen.
Es scheint, als gehe es den Befürwortern einer militärischen Intervention nicht um die medizinische Versorgung als solche, sondern um die der kämpfenden Truppen der bewaffneten Opposition. Dies ist aber keine humanitäre Hilfe im eigentlichen Sinn, sondern vielmehr ein parteiischer Eingriff zur Stärkung einer Bürgerkriegspartei. Deshalb unterstreicht[5] Ärzte ohne Grenzen in ihrer Tätigkeit, dass ihre Hilfeleistungen "unabhängig von allen Konfliktparteien in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Neutralität und Unparteilichkeit der Organisation durchgeführt worden" sind.
Keine zivilen Opfer der NATO-Bombardements?
Glaubt man der Bundesregierung, scheinen zivile Opfer überhaupt aus dem Krieg wie von Zauberhand verschwunden zu sein. Gutgläubig verweist die Bundesregierung bezüglich ziviler Opfer der militärischen Maßnahmen der NATO-Bombardements, auf die Beteuerung des NATO-Generalsekretärs Anders Fogh Rasmussen, der "versichert, dass die NATO alles tue, um zivile Opfer zu verhindern".
Zugleich bestätigt die Regierung, dass die "NATO im Rahmen der Operation 'Unified Protector' zur Umsetzung der VN-Sicherheitsresolution 1973 (2011) auch Ziele und Objekte [angreift], die nicht strikt im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Flugverbotszone stehen". Wie damit zugleich sichergestellt werden soll, dass im NATO-Verfahren zur Zielauswahl "lediglich solche Ziele ausgewählt werden, deren Neutralisierung der Umsetzung der Sicherheitsresolution 1973 (2011) dient", wie dies in der gleichen Textpassage heißt, ist unerklärlich.
Öl für Bomben
Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort zu, Kontakte mit Vertretern der bewaffneten Opposition zu unterhalten. Am 29.03 haben sich Bundesaußenminister Guido Westerwelle und Mahmoud Dschibril vom Nationalen Übergangsrat in London zu einem Gespräch getroffen. Dschibril war bis vor kurzem noch Sekretär des libyschen Allgemeinen Volkskongresses, zuständig für Vereinigungen und Gewerkschaften. In Wirklichkeit entspricht diese Funktion in Libyen, mangels Gewaltenteilung, dem eines Innenministers. Noch im September 2010 wurde Dschibril in dieser Funktion von Muhammad Ibrahim al-Allaki, dem Dekan der Anwältevereinigung, für Fälschungen bei Wahlen zu den Büros für Zivilvereinigungen kritisiert. Zuvor verbot Dschirbil im Sommer vergangenen Jahres der libyschen Juristen-Vereinigung in Bengasi ihre Versammlung abzuhalten, bei der ein neuer Vorstand gewählt werden sollte.
Mahmoud Dschibril war längere Zeit als Experte für "strategisches Planen" in den USA tätig. Er beriet auch die Regierungen in Ägypten, Tunesien und Saudi-Arabien in Wirtschaftsfragen und ging 2007 nach Libyen, um Gaddafi beim Umstieg von der Staatswirtschaft zur Privatisierung von Unternehmen zu helfen. Ausschlaggebend waren dabei seine Kontakte zu US-amerikanischen und britischen Konzernen. WikiLeaks veröffentlichte Depeschen der US-Botschaft, in denen Dschibril bereits im November 2008 die USA zu Direktinvestitionen und einem stärkeren Engagement in Libyen ermunterte[6].
Es verwundert deshalb kaum, dass Dschibril nun in ähnlicher Funktion bei einer anderen Firma sein Glück versucht. So ernannte Dschibril den "Superwirtschaftsminister" Ali Tarhuni, der nach Angaben der FAZ[7] vom 30.03.2011 als eine seiner ersten Amtshandlungen einen Vertrag mit der Quatar Petroleum Company unterzeichnete, "das Rohöl des freien Libyens zu vermarkten". "[D]ie Ölfelder unter der Kontrolle der Rebellen [produzieren] 130 000 Barrel (à 159 Liter) am Tag, sagt Tarhuni. Das könne rasch auf 300 000 Barrel gesteigert werden."
Vieles deutet darauf hin, dass der von der NATO unternommene Versuch eines gewaltsamen Regime-Change allein dem Ziel dient, den immer wieder in den Depeschen der US-Botschaft kritisierten Schwierigkeiten der USA bei der Förderung von libyschen Öl und der Angst vor ausländischer Konkurrenz[8] durch eine unbürokratische Lösung in Form der Unterstützung der bewaffneten Opposition zu begegnen.
Erosion des Völkerrechts
Die Verzahnung von politischen und wirtschaftlichen Interessen ist insofern keine neue Erkenntnis. Und es erstaunt wenig, warum bei gleichzeitigen massiven Menschenrechtsverletzungen in Bahrain, Saudi Arabien oder anderen Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrates niemand auf die Idee kommt, die dortigen Monarchen gewaltsam zu stürzen, sind sie doch verlässliche Partner des Westens.
Anders dagegen die Rolle der Verneinten Nationen in dem jüngsten Konflikt in Libyen. Sie belegt, dass bei Entscheidungen über Krieg und Frieden nicht mehr wie, seit der Gründung der Vereinten Nationen am Ende des II. Weltkrieges gehofft, das Völkerrecht und die UN-Charta bei der Einhegung der Gewalt maßgeblich sind.
Die Sicherheitsresolution 1973 unterlässt es zum ersten Mal, bei einem Beschluss für militärische Gewaltmaßnahmen nach Kapitel VII[9] eine Bedrohung des internationalen Friedens zu begründen. Dies ist in Art. 39 UN-Charta zwingend notwendig, um mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen nach Art. 42 UN-Charta durchführen. Die Bundesregierung ist dies nicht entgangen und sie vermutet eine solche Bedrohung vor allem in der innerstaatlichen Lageentwicklung, namentlich "den Schutz der Zivilpersonen und der von der Zivilbevölkerung bewohnten Gebiete sowie den Raschen und ungehinderten Durchlass humanitärer Hilfe und die Sicherheit der humanitären Hilfe zu gewährleisten". Doch um einen Mangel zu Beheben, müsse dieser zuvor durch Belege explizit festgestellt werden, welche Umstände genau die humanitäre Hilfe unmöglich machen, namentlich worin die Bedrohung es Weltfriedens besteht, damit gezielt auf diese Umstände hingewirkt werden kann, um den Weltfrieden wieder herzustellen.
Darüber hinaus vermutet die Regierung "unter den über Libyen hinausreichenden Gründen, die der Sicherheitsrat in seinen Verhandlungen zur Resolution 1973 leiteten", die Gefährdung des internationalen Friedens in der "große[n] Zahl der Flüchtlinge mit ihrer potentiell destabilisierenden Wirkung auf die Nachbarländer, der Einsatz ausländischer Söldner durch das Gaddafi-Regime sowie die Bedrohung der zahlreichen ausländischen Staatsbürger in Libyen". Damit versucht die Regierung inhaltlich historische Begründungen, die durch den Sicherheitsrat bei der Legitimierung von militärischen Maßnahmen gegenüber dem Irak (Res 678/1991) und Somalia (Res 794/1992) in Bezug auf die damalige konkrete Bedrohungslage aufgestellt wurden, hier für Libyen zu universalisieren.
Diese Begründung findet sich jedoch weder explizit noch implizit in dem Wortlaut der Resolution 1973 wieder. Vielmehr entspricht sie einem Bedrohungsszenario, das zur Grundlage des völkerrechtlich fragwürdigen Konzepts einer "Verantwortung zum Schutz" aufgestellt wurde. Die Feststellung einer Bedrohung des Weltfriedens nach Kapitel VII unterliegt jedoch nicht einem Automatismus, sondern muss durch die konkreten Bedrohungslage in dem betreffenden Land begründet werden.
Die UN-Resolution 1973 zeigt, dass die Weltpolitik wieder zum Theater kriegerisch ausgetragener Auseinandersetzungen zurückgekehrt ist. Bestehende Völkerrechtsbestimmungen werden gezielt instrumentalisiert, um das absolute Gewaltverbot der UN-Charta zu umgehen. Die in liberalen Demokratien bislang geltende Prämisse des Rechtsbodens, die mehr war als nur eine juristische Weltanschauung, wird so verabschiedet.
Damit wird deutlich, dass emanzipativ motivierte Ansprüche in der Gestalt von Rechtsforderungen an die Vereinten Nationen durch Ausblenden der tatsächlichen Machtverhältnisse in den internationalen Beziehungen zu einer Mystifikation bzw. Illusion über die Geltungskraft des Rechts neigen.
Die Einforderung von Rechten, die auf Grundlage der UN-Charta oder als Appelle an die Internationale Strafgerichtsbarkeit gerichtet werden, finden in den tatsächlichen Verhältnissen ihre natürlichen Schranken. Insoweit die völkerrechtliche Entwicklung der internationalen Gemeinschaft nach dem Ende des I. und verstärkt nach Ende des II. Weltkrieges verschiedene Funktionen von allgemeinem Interesse übernommen hat, insbesondere die Einhegung des Kriegs als legitimes Mittel der Politik, so scheint dies vor allem deshalb geschehen zu sein, weil und insofern diese Interessen und die gesellschaftliche Entwicklung mit den Interessen der herrschenden Klassen historisch im Allgemeinen zusammengefallen sind.
Mehr als zwei Jahrzehnte nach dem Ende der Blockkonfrontation stellt sich die Situation des Völkerrechts und der internationalen Gemeinschaft jedoch anders dar. Dies belegt auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Hintergründen des bewaffneten Angriffs auf Libyen.
Kamil Majchrzak ist Völkerrechtler und Redakteur der polnischen Edition von Le Monde Diplomatique. (Quelle)

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