Deutschland muss einem Ex-Häftling 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen,
der sieben Tage lang nackt in einer Sicherheitszelle festgehalten wurde.
Es lagen keine ausreichenden Gründe vor, den 58-Jährigen, der heute in Frankfurt lebt,
"so hart zu behandeln und ihm Kleidung zu verweigern"
hieß es in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte (EGMR) vom Donnerstag.
Die Straßburger Richter bewerteten dies als Verstoß gegen das in der Menschenrechtskonvention verankerte Verbot von Folter und menschenunwürdiger Behandlung.
Ohne Kleidung könne ein Häftling Gefühle der "Angst, Minderwertigkeit und Erniedrigung" entwickeln.
Der Betroffene war im Jahr 2000 in der Haftanstalt im hessischen Butzbach
inhaftiert und hatte sich geweigert,
von einer Einzelzelle in einen Gemeinschaftshaftraum umzuziehen,
weil es dort keine Abtrennung zur Toilette gab.
Der 58-Jährige wurde schließlich in eine Sicherheitszelle verlegt und ohne Kleidung gelassen.
Die Verlegung wurde damit begründet, dass der Mann immer wieder mit Gewalt drohte und Selbsttötungsversuche verhindert werden sollten.